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528 Ergebnisse gefunden für „“

  • Bastel-Sätze für Masken in Kitas sorgen für Ärger

    Mit dem Mundschutz zum selber basteln haben weder die Bergischen Kreise noch die Landesregierung die Kitas in Verlegenheit bringen wollen. So steht es in den aktuellen Stellungnahmen. Das Land NRW hat mehrere Millionen Bausätze für Mundschutze zur Öffnung der Kitas bereitgestellt, die Kreise haben sie über die Jugendämter verteilt. Drei Millionen Mund-Nase-Masken zum Selbstmontieren in nordrhein-westfälischen Kitas rufen die Opposition auf den Plan. Nachdem mehrere Kita-Leiterinnen die "Bastel-Sätze" öffentlich kritisiert hatten, hat die SPD einen schriftlichen Bericht der Regierung im Familienausschuss beantragt. "Wir haben aus vielen Kitas die Rückmeldung erhalten, dass sie zum Start des eingeschränkten Regelbetriebs einen Bastelsatz für Mund- und Nasenschutzmasken vom Land erhalten haben sollen. Wenn das stimmt, ist das ein Unding", sagte Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: "Erzieherinnen und Erzieher sind doch keine Hobbybastler, die sich jetzt selbst um ihren Gesundheitsschutz kümmern dürfen." Im Familienausschuss (18. Juni) will die SPD auch erfahren, aus welchen Beständen die Masken für die Kitas kamen. Das Gesundheitsministerium hatte am Montag mitgeteilt, dass zum Start des Regelbetriebs in den Kitas rund zwei Millionen "gebrauchsfertige" Masken mit europäischem FFP2-Standard sowie drei Millionen OP-Masken zum Montieren über die Jugendämter an die Kitas ausgeliefert worden seien. Bei letzteren müssten nur die Gummibänder noch mit dem Schutzstoff verbunden werden. Der "Westfalenpost" gegenüber sagte dagegen eine Kita-Leiterin aus dem Sauerland: "Ich habe beim ersten Mal 15 Minuten benötigt."

  • Fußgängerzone Stadtmitte wird gutachterlich untersucht

    In den beiden Wochen vom 15. bis 19. Juni und 29. Juni bis 3. Juli wird die Fußgängerzone in der Bergisch Gladbacher Stadtmitte Gegenstand von gutachterlichen Untersuchungen sein. Darüber informierte Stadtbaurat Harald Flügge die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Klima, Infrastruktur und Verkehr am Dienstag, den 9. Juni 2020. Hintergrund ist ein bereits mehrere Jahre anhängiger Rechtsstreit zwischen Stadt und ausführenden Bauunternehmen über die Anerkennung von Gewährleistungsmängeln. Die streitenden Parteien haben dazu ein sog. Selbständiges Beweisverfahren beantragt, das zunächst ausschließlich der Beweissicherung dient und unabhängig von einem Zivilprozess durchgeführt wird. Der Gutachter hierzu wird vom Gericht benannt. Dies ist nun geschehen; bei den Terminen vor Ort sollen Proben entnommen und Messungen durchgeführt werden. Die Prozessbeteiligten sind ebenfalls geladen und haben die Möglichkeit der Teilnahme. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Nachfragen aus der Öffentlichkeit nicht beantwortet und gutachterliche Aussagen vor Ort nicht gegeben werden können, da es sich bei der Beweisaufnahme um ein laufendes Verfahren handelt. Die Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung werden unabhängig von der Anzahl der bei den Terminen anwesenden Personen nicht verletzt. Hier handelt es sich um zwingend erforderliche berufliche Zusammenkünfte, die von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen sind.

  • Gymnasial-Eltern kritisieren Schulministerin

    An den Grundschulen geht der normale Unterricht nächste Woche wieder los. Aber wann es an den anderen Schulen wieder normalen Unterricht gibt, das ist noch völlig unklar. Und darüber machen sich viele Eltern sorgen. In Düsseldorf haben sich die Vertreter aller Eltern zu Wort gemeldet, deren Kinder aufs Gymnasium gehen - die "Landeselternschaft der Gymnasien". Die Eltern stört am meisten, dass es in ihren Augen kein klares Konzept von NRW-Schulministerin Gebauer gibt: Weder für die Zeit IN den Ferien, noch für die Zeit NACH den Ferien. Die Vorsitzende der Landeselternschaft der Gymnasien, Jutta Löchner, hat deutliche Worte gefunden: "Es reicht uns, wir haben keine Geduld mehr. Wir sind auch wütend und frustriert und völlig abgekämpft durch den Alltag zwischen Kindern und Beruf." Die Eltern machen sich Sorgen, wie denn nun der Unterrichtsausfall ausgeglichen werden soll: Immerhin seien 40 Prozent des Unterrichts ausgefallen und es sei jetzt schon klar, dass die Schüler durch die Corona-Krise jetzt sehr unterschiedliche Wissensstände hätten. Eltern fordern Aufhol-Angebote in den Ferien Jetzt sei es wichtig, eine Bestandsaufnahme zu machen, damit kein Schüler abgehängt werde - so zumindest stellt sich das Löchner vor: "Dass wir in den Sommerferien diese Kinder an die Hand nehmen und ihnen entsprechende Aufholkurse bieten". Also Wissensvermittlungen in den Ferien - das ist eine der zentralen Forderungen. Eine andere ist, dass das Schulministerin zuverlässig und schnell die Schulen informiert. Franz-Josef Kahlen, ebenfalls in der Elternschaft der Gymnasien schilderte ziemlich empört, dass Schulleiter zum Teil sehr spät über Entscheidungen aus dem Ministerium informiert würden: "Ein Schulleiter hat mir gesagt, er habe Informationen von den Schülern bekommen und sich dann bei der Bezirksregierung erkundigt, warum er nicht vorab informiert war." Ministerium sagt: Man arbeitet dran Aus dem NRW-Schulministerium ist zu hören, dass man erstmal bis zu den Sommerferien so weitermache, wie bisher: Also mit einem rollierenden Unterricht. Und dass man prüfe, ob es in den Sommerferien Nachholangebote für die Schüler geben könne. Für den Moment geht man davon aus, dass nach den Sommerferien auch an den Gymnasien der Unterricht normal wieder startet. Sicher ist das aber noch nicht.

  • Beet, Schaukel, Pool - was dürfen Mieter im Garten?

    Bergisches Land - In der warmen Jahreszeit ist ein Garten Gold wert – besonders wenn Kinder im Haushalt leben. Doch welche Rechte und Pflichten haben die Mieter bei der Gartennutzung? Bei baulichen Veränderungen den Vermieter fragen Entspannen, Spielen oder Gemüse anbauen: Familien können einen gemieteten Garten fast genauso nutzen wie einen eignen. Dazu gehört, dass sie Gartenzwerge, Sandkästen, Schaukeln oder Spielhäuser aufstellen dürfen. Auch gegen ein Planschbecken ist nichts einzuwenden, solange die Kinder Ruhezeiten einhalten .Bei der Bepflanzung haben Mieter ebenfalls nahezu freie Hand. Gemüsegärten, Blumenbeete und Beerensträucher sind kein Problem. Falls jedoch bereits größere Büsche und Bäume im Garten stehen, darf ein Mieter sie nicht einfach entfernen. Auch für den Bau eines Gartenschuppens braucht er die Zustimmung des Vermieters, teilweise auch behördliche Genehmigungen. Zusammengefasst heißt das: Mieter dürfen ohne Zustimmung nur solche Veränderungen vornehmen, die sie bei Auszug mit vertretbarem Aufwand wieder rückgängig machen können. Gartenpflege ist Sache des Mieters Normalerweise ist der Mieter zudem verpflichtet, den Garten zu pflegen. Dazu muss er nicht über Fachkenntnisse verfügen oder besonders viel Zeit und Geld aufbringen. „Zumutbar sind zum Beispiel regelmäßig Rasenmähen, Hecke schneiden, Unkraut jäten und Laub entfernen“, so Michael Rempel. Über den genauen Umfang der Arbeiten entscheidet die Art und die Anlage des Gartens. Wenn das notwendige Werkzeug wie Rasenmäher, Heckenschere oder Spaten nicht vorhanden sind, muss der Mieter dies selbst besorgen. Kompliziertere Gartenarbeiten wie Düngen und Bäume schneiden sind jedoch meist Sache des Vermieters, außer es ist etwas anderes vereinbart. Weitere Tipps: Wenn nichts Gegenteiliges im Mietvertrag steht, gehört der Garten eines Einfamilienhauses zur Mietsache. Anders sieht es bei Mehrfamilienhäusern aus: Hier muss die Gartennutzung oder Gartenmitbenutzung vertraglich vereinbart oder in der Hausordnung geregelt sein. Dürfen alle Parteien eines Mehrfamilienhauses den Garten nutzen, müssen sie sich untereinander absprechen und gegenseitig Rücksicht nehmen. Zudem kann der Vermieter Verhaltensregeln für die Gartennutzung aufstellen, etwa in der Hausordnung. Bauliche Veränderungen wie ein festes Gartenhaus oder eine Terrasse müssen immer mit dem Vermieter abgestimmt werden. Für möglicherweise erforderliche Genehmigungen ist dann der Mieter verantwortlich. Grillen ist im Garten grundsätzlich erlaubt. Beschränkungen können sich jedoch durch den Nachbarschutz und die Rücksichtnahme auf Mitmieter im Mehrfamilienhaus ergeben. Beauftragt der Vermieter einen Gärtner mit der Pflege des gemeinschaftlichen Gartens, kann er angemessene Kosten auf die Mieter umlegen. Beim Auszug müssen Mieter alle Spielgeräte wieder abbauen und den Garten so weit wie möglich in den Ursprungszustand versetzen.

  • Das Bilderbuchkino kommt zurück - mit Gebärdendolmetscher!

    Bedingt durch die Corona-Maßnahmen konnte seit März kein Bilderbuchkino mehr in den Stadtbüchereien in Bergisch Gladbach stattfinden. Um den kleinen Bücherfreunden dennoch die gewohnte Veranstaltung zu ermöglichen, bieten die Büchereien nun erstmals ein Bilderbuchkino über ein Live-Meeting-Programm an. Die Stadtbücherei möchte so mit ihren jungen Lesern in Kontakt bleiben und die Freude am Lesen und Vorlesen weiter unterstützen. Die erste Lesung im virtuellen Raum findet am 17. Juni um 17:00 Uhr statt. Vorgelesen wird aus dem Bilderbuch " Lieselotte macht Urlaub". Das Besondere ist jedoch nicht nur der virtuelle Raum, in dem vorgelesen wird. Denn die Lesung wird zudem von einem Gebärdendolmetscher des Teams Skarabee begleitet und übersetzt. Möglich wurde dieses Angebot durch das „Projekt Inklusion“ der Stadtteilbücherei Bensberg. Im Rahmen dieses Projektes werden Medien in Leichter Sprache ebenso angeboten wie Medien zu den Themen Gebärdensprache, Kommunikationshilfen und Behinderungen. Zum Bilderbuch: Im ersten Online-Bilderbuchkino beschließt die Kuh Lieselotte, es dem Postboten gleichzutun und zu verreisen. Wie so oft kommt es jedoch anders als gedacht und Lieselotte erkennt, dass sie nicht weit fahren muss, um dem Alltag zu entfliehen und Neues zu entdecken. Das lustige Bilderbuch richtet sich an Kinder ab 4 Jahren und zeigt, dass auch Urlaub zu Hause Spaß machen kann. So funktioniert das Online-Bilderbuchkino: Das Bilderbuchkino findet nicht wie gewohnt vor Ort, sondern über das online Meeting-Programm Webex statt. Es muss keine Software heruntergeladen werden, der Zugang erfolgt über einen Link mit Zugangsdaten. Interessierte melden sich bei der Stadtbücherei für das Bilderbuchkino an und erhalten eine detaillierte Beschreibung des Ablaufs und die Zugangsdaten per E-Mail. Die Nutzung von Kamera und Mikrofon ist für das Verfolgen des Bilderbuchkinos nicht erforderlich. Bastelsets to go: Wie üblich kann im Anschluss an das Bilderbuchkino gemeinsam gebastelt werden. Bastelsets mit den erforderlichen Vorlagen können nach der Anmeldung vom 13.06. bis 17.06. in den Stadtbüchereien abgeholt werden. Gebe uns bei der Anmeldung Bescheid, in welcher Bücherei du die Bastelsets abholen möchtest.

  • Immer noch Flaute in den Reisebüros

    Die Coronakrise hat auf die Reisebranche auch im Bergischen katastrophale Auswirkungen. Unter bergischen Reisebüros wird deutlich, dass ein Aufwärtstrend noch nicht erkennbar ist. Man habe seit Monaten viel Arbeit mit Stornierungen und Beratung, aber keinerlei Einnahmen. Seit März sind die Reisebuchungen zum Erliegen gekommen. Ab dem kommenden Montag sind Reisen in der EU, im Schengen-Raum und nach Großbritannien wieder erlaubt.Trotz der Lockerungen buchen die Menschen im Bergischen aber noch keine Flugreisen. Viele Kunden seien verunsichert, ob die Reisen im Sommer tatsächlich stattfinden können. Die Reisebüros, mit denen wir gesprochen haben, fühlen sich von der Politik nicht ernst genommen. Ihnen fehle, anders als der Autoindustrie, die nötige Lobby - aber auch in der Reisebranche würden unglaublich viele Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Die zugesagte Unterstützung bei den fixen Betriebskosten sei nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Alles was in den vergangenen Monaten eingenommen wurde, musste wieder zurückgezahlt werden. Die Reisebüros hoffen, dass schon bald die Kunden wieder zurückkommen, um letztlich eine Pleitewelle abzuwenden.

  • 26-Jähriger onaniert vor einer 65-jährige Gladbacherin

    Am Sonntag (07.06.) meldete eine 65-jährige Bergisch Gladbacherin gegen 11:00 Uhr einen Exhibitionisten am Sieglindenweg. Der Mann soll dort vor ihr onaniert haben. Durch die gute Täterbeschreibung konnte die Polizei kurze Zeit später einen Beschuldigten antreffen. Der 26-jährige Kenianer gab an, dass er lediglich "gepinkelt" habe und verhielt sich zudem respektlos gegenüber den Beamten und zeigte keinerlei Einsicht. Die Konsequenz: Strafanzeige und Platzverweis.

  • Kosten explodieren bei Sanierung des NCGs

    Die Sanierung des Nicolaus-Cusanus-Gymnasiums in Bergisch Gladbach wird teurer als gedacht. Mit dem Start der Sanierung hat sich gezeigt, dass die alten Prognosen angepasst werden müssen. Es geht um eine Kostensteigerung von etwas über 1,7 Millionen Euro. Darüber soll am Dienstag die Politik abstimmen, dann sind die Arbeiten Thema im Ausschuss für Umwelt, Klima und Verkehr. Bisher wurden 25 Millionen für das neue NCG einkalkuliert. Die Verwaltung schlägt nun vor, zusätzlich in die Aula und in die Informatikräume zu investieren. Außerdem soll jeder neue Klassenraum ein eigenes Waschbecken bekommen und draußen weitere Fahrradständer entstehen. Nach den Sommerferien zieht die Schule unter anderem in 80 Container aus der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in Lückerath.

  • Geld statt Gutscheine - Regel bei gebuchten Aufführungen

    Konzerte, Aufführungen und Sport-Events wurden parallel zum Corona-Lockdown vielfach abgesagt. Statt der finanziellen Erstattung fürs ausgefallene Vergnügen sollen Kunden jetzt grundsätzlich Gutscheine erhalten. Kunden sind nun verpflichtet, Wertgutscheine für Theateraufführungen, Konzerte, Fußballspiele und andere Events zu akzeptieren, die bis zum Bekanntwerden der Corona-Pandemie am 8. März 2020 gebucht und bezahlt worden sind. Verbraucher können die Auszahlung der Gutscheine für Tickets, Dauerkarten und Abos nach dem 31. Dezember 2021 verlangen, wenn sie diese bis dahin nicht eingelöst haben. „In besonderen Härtefällen haben Gutscheininhaber aber auch das Recht, die Auszahlung des Ticketpreises schon vor Ablauf dieser Frist zu verlangen“, erklärt Susanne Rex von der Verbraucherzentrale in Bergisch Gladbach. Zum Beispiel, wenn das Ticket gekauft wurde, um im Zuge einer Urlaubsreise an einer fernen Veranstaltung teilzunehmen und dies nun nicht mehr ohne erheblichen Kostenaufwand möglich ist, oder auch, wenn Gutscheininhaber wegen der Corona-Pandemie nicht mehr in der Lage sind, existenzielle Lebenshaltungskosten, wie Miete und Energie, zu bezahlen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Orientierung, in welchen Fällen das Geld für bezahlte Tickets, Dauerkarten und Abos zurückverlangt werden kann: • Gutschein oder Preiserstattung: Beide Varianten stehen Veranstaltern und Betreibern von Freizeiteinrichtungen offen. Schon vor Inkrafttreten der neuen Regelung haben viele Anbieter Kunden bereits Gutscheine angeboten. Sie können Kunden bezahlte Eintrittspreise für ausgefallene Veranstaltungen aber auch weiterhin erstatten. Ticketinhaber sollten sich beim jeweiligen Anbieter nach den Erstattungsmöglichkeiten während der Corona-Krise erkundigen. • Angaben auf dem Gutschein: Auf dem ausgehändigten Gutschein muss schriftlich vermerkt sein, dass dieser aufgrund der Covid-19-Pandemie ausgestellt wurde. Außerdem muss dort stehen, in welchen Fällen Gutscheininhaber eine Auszahlung verlangen können: Das ist erstens der Fall, wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst worden ist. Und zweitens muss dort auch angegeben sein, dass Gutscheininhaber auf eine frühere Auszahlung pochen können, wenn ihnen die Aushändigung eines Gutscheins aufgrund der persönlichen Lebensumstände nicht zugemutet werden kann. • Härtefallregelung: Die verpflichtende Rückerstattung von Ticketkosten ist laut Gutscheinlösung auf Härtefälle beschränkt. Einkommensverlust durch Kurzarbeit, Kündigung oder Krankheit, Wegbrechen von Aufträgen für Solo-Selbstständige und Freiberufler und höhere Kosten für die tägliche Lebenserhaltung können zu Härtefällen führen. Wer aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanziell angespannte Situation geraten und in der prekären Situation auf jeden Euro und Cent angewiesen ist, muss keinen Gutschein akzeptieren, sondern kann die Auszahlung des Wertgutscheins verlangen. Gleiches gilt, wenn das Ticket gekauft wurde, um während einer Urlaubsreise eine Veranstaltung zu besuchen und dies nun nicht mehr ohne einen erheblichen Kostenaufwand möglich ist. Um das gezahlte Geld statt eines Gutscheins zu erhalten, sollten Karteninhaber dem Anbieter zunächst die Gründe für ihren Rückerstattungswunsch darlegen. Falls Veranstaltern dies nicht ausreicht, können etwa die Meldung des Arbeitgebers über Kurzarbeit oder die schriftliche Kündigung des Arbeitsplatzes als Nachweis vorgelegt werden, aus denen sich der persönliche finanzielle Engpass ergibt. Nicht notwendige Daten wie beispielsweise der Name des Arbeitgebers sollten unkenntlich gemacht werden. Das Verlangen nach einem vollständigen Kontoauszug ist hingegen aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW eher nicht verhältnismäßig. • Insolvenz des Veranstalters: Wer dennoch einen Gutschein akzeptieren muss, trägt ein gewisses Risiko: Falls Veranstalter und Betreiber von Freizeitveranstaltungen ihren Betrieb nicht bis Ende 2021 aufrechterhalten können und Insolvenz anmelden müssen, können Ticketinhaber den Wert des Gutscheins nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen. Sie erhalten in der Regel nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nur einen Bruchteil des Wertes zurück. Falls Veranstalter oder Betreiber einer Freizeiteinrichtung einen Härtefall nicht anerkennen, bietet die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Bergisch Gladbach hierzu rechtlichen Rat und Hilfe an – seit dem 18. Mai nach und nach auch wieder mit persönlicher Beratung – jedoch nur nach vorheriger Terminvergabe unter Tel. 02202 - 9263101 oder per E-Mail unter bergisch-gladbach@verbraucherzentrale.nrw.

  • Angst vor dem Krankenhaus

    Zuhause bleiben, obwohl ein Krankenhausbesuch dringend notwendig wäre. Das machen im Bergischen aktuell mehr Menschen als sonst. Noch immer herrscht Verunsicherung durch die Corona-Pandemie. Das beobachten die Krankenhäuser in beiden bergischen Kreisen. Viele Patienten bleiben trotz Schmerzen Zuhause, sagt der Chef der Unfallchirurgie im Gladbacher Marien Krankenhaus. Das wird vor allem dann gefährlich, wenn es sich zum Beispiel um eine eigentlich leicht zu behandelnde Entzündung handelt, die durch zu langes Warten dann aber zu einer Blutvergiftung führen kann. Auch bei Herzerkrankungen ist das sehr gefährlich. Patienten sollten unmittelbar ins Krankenhaus kommen, wenn sie merken, dass etwas nicht stimmt, so ein Sprecher des evangelischen Krankenhauses in Bergisch Gladbach. Die Kliniken in beiden Kreisen versuchen, den Patienten die Bedenken zu nehmen. Das Ansteckungsrisiko im Krankenhaus sei sehr gering, sagen sie.

  • Super-Sommer trotz Corona? Kein Problem!

    Diesen Sommer machen wir Urlaub auf Balkonien. Euer Sommerurlaub ist aufgrund von Corona ins Wasser gefallen? Keine Sorge! Mit diesen Tipps sind eure Sommerferien so gut wie gerettet. Ein Artikel von Bianca Hoffmann Dass in diesem Sommer die weite Welt erkundet werden kann, ist eher unwahrscheinlich. Aber auch in den heimatlichen Gefilden müssen die Ferien nicht unbedingt langweilig werden. Da muss dann jeder auf seine eigene Art kreativ werden. Soweit es die Regeln und Vorschriften erlauben, können die freien Tage auch mit den Freunden verbracht werden. Wir haben die Dinge herausgesucht, die man diesen Sommer unbedingt unternehmen sollte, mit Freunden oder alleine, in der eigenen Stadt oder außerhalb! Frühstück auf dem Balkon Kann ein herrlicher Sommertag besser anfangen als mit einem selbst gemachten Frühstück auf dem sonnigen Balkon? Bei Pinterest schnell ein paar Rezepte für gesunde Pancakes oder Waffeln raussuchen, Erdbeeren kleinschneiden und ein paar Orangen auspressen. Legt entspannte Musik auf und überrascht entweder die Familie oder genießt es entspannt mit Freunden! Schmetterlinge züchten Über Schmetterlinge freut sich fast jeder, der sie entdeckt. Und wenn man von ihnen einfach nicht genug bekommen kann, kann man sich für rund 25 Euro im Internet ein Aufzucht-Set bestellen. Geliefert werden die kleinen Raupen, die man beim Verpuppen beobachten kann. Sind sie geschlüpft, werden sie nach circa zwei Tagen in die Freiheit entlassen. Stand-up-Paddling An vielen Flüssen oder großen Seen werden die coolen Stand-up-Paddle-Boards angeboten. Bei gutem Wetter ist es eine herrliche Alternative zum Tretboot, sich mit der besten Freundin/dem besten Freund Boards auszuleihen und über das Wasser zu gleiten. Danach kann man sich noch ein kleines Picknick einverleiben – und dem perfekten Sommertag steht nichts mehr im Wege. Support your locals! Auch wenn viele denken, dass sie in ihrer Umgebung bereits alle coolen Cafés und Restaurants kennen: Man wird immer wieder neu überrascht. In vielen Städten gibt es Instagram-Seiten, die die leckersten und besten Restaurants und Cafés zusammenfassen – natürlich mit passenden Fotos und meistens auch nützlichen Rabatten. Besuch im Planetarium oder Museen Auch im Sommer gibt es Regentage – und auch die können ausgenutzt werden. Seit dem 1. Juni dürfen einige Veranstaltungen wieder stattfinden, und dazu gehören auch die Vorführungen in den Planetarien. Der Ausflug in unsere Galaxie ersetzt zwar nicht den Strandurlaub, aber in Kombination mit einem Stück Kuchen in einem nahliegenden Café alles in allem doch ein schön verbrachter Ferientag. Autokino/-konzert Früher war es total im Trend und diesen Sommer kommt es wieder: das Autokino. Sogar Autokonzerte werden momentan notgedrungen zur hippen Sache. Ein einmaliges Erlebnis, das man diesen Sommer unbedingt einmal ausprobieren sollte. Sommerliches Zelten Um einen schönen Sommertag nun auch noch schön ausklingen zu lassen, kann das Zelt aus dem Keller gekramt werden. Schnell noch ein paar Late-Night-Snacks einsacken, und das Lager kann im Garten aufgeschlagen werden. Auch eure Freunde können dabei sein. Wie wär’s noch mit Stockbrot zum Abendbrot?

  • Rettungsschirm: Freude und Kritik im Bergischen

    Das Konjunkturpaket mit sechs Milliarden Euro Hilfe für die Kommunen löst im Bergischen gemischte Gefühle aus. Der Sprecher der rheinisch-bergischen Bürgermeister, Bergisch Gladbachs Bürgermeister Lutz Urbach, lobt die Lösung: „Endlich mal konkrete materielle Hilfe“, sagte er auf Bergischer-Impuls Anfrage. Vor allem die wichtigen Punkte, der Ausfall der Gewerbesteuern und die Kosten für Unterbringung, sind bei dem Vorschlag bedacht worden, lobt Urbach. Der Sprecher der oberbergischen Bürgermeister, Gero Karthaus aus Engelskirchen, freut sich zwar über das Geld, hätte statt der Finanzspritze für zwei Jahre lieber die langfristige Übernahme der Altschulden gehabt. Oberberg hat viele Automobilzulieferer, die in der Corona-Krise nichts absetzen konnten. Manche Kommunen rechnen hier mit einem Gewerbesteuereinbruch von 20 bis 30 Prozent.  Auch Städte und Gemeinden, die nicht so sehr von der Automobilbranche abhängig sind, rechnen mit großen Fehlbeträgen. Engelskirchen rechnet zum Beispiel mit einem Loch von bis zu drei Millionen Euro, das die Corona-Krise hinterlässt, Hückeswagen mit bis zu sechs Million.

  • RheinBerg: Verfallsdatum bei Sonnenschutzmitteln beachten

    RheinBerg - Auch wenn der Sommerurlaub dieses Jahr in heimischen Gefilden stattfinden sollte: Die Sonne strahlt auch hierzulande stark. Eine zu hohe UV-Belastung kann Haut und Körper nachhaltig schädigen. Vor allem Menschen mit empfindlicher und heller Haut sowie Eltern kleiner Kinder sollten daher auf ausreichenden UV-Schutz achten - egal ob auf dem Balkon, im Garten, am See, am Meer oder in den Bergen. Zu Beginn des Sommers empfiehlt es sich, Sonnenmilch mit möglichst hohem Lichtschutzfaktor zu verwenden. Hinweise auf der Tube wie "dermatologisch getestet" sind hingegen nur bedingt aussagekräftig, da diese nichts über das Testergebnis aussagen. "Zu beachten sind qualitative Bewertungen wie ,dermatologisch gut' bzw. ,dermatologisch sehr gut getestet'", erklärt Dr. Greta Dau, Lebensmittelchemikerin bei TÜV Rheinland. Pflegestoffe vermeiden Zudem sollten Verbraucher auf das Verfallsdatum von angebrochener Sonnenmilch achten. Ist dies überschritten, lässt auch die Schutzwirkung der Creme stark nach, da sich darin enthaltene UV-Filter mit der Zeit zersetzen. Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Tube nicht vermerkt, weist in der Regel ein Tiegel-Symbol mit Monatsanzahl - in der Regel sechs oder zwölf - darauf hin, wie lange die Creme haltbar ist. "Verbraucher sollten darauf achten, dass die Sonnenmilch keine Pflegestoffe wie Panthenol oder Aloe Vera enthält. Diese Stoffe unterdrücken die Hautrötung und können so, weil man sich vermeintlich länger sonnen kann, zu einem erheblichen Sonnenbrand führen", betont die Expertin. Trotz Creme: Zeit in der Sonne nicht ausreizen Auch wenn der jeweilige Lichtschutzfaktor der Sonnencreme die Zeit in der Sonne deutlich verlängern kann, sollte man den maximalen Aufenthalt nicht ausreizen. Oftmals wird die Intensität der Sonneneinstrahlung falsch eingeschätzt oder schlicht zu wenig Sonnencreme aufgetragen. Regelmäßiges Nachcremen ist also Pflicht. Kleinkinder sollten zudem helle Kleidung und Kopfbedeckung mit entsprechendem UV-Schutz tragen.

  • Alle Grundschüler sollen ab 15. Juni täglich in die Schule

    Jetzt geht es doch schneller als gedacht: Noch vor den Sommerferien sollen alle Grundschüler in NRW täglich in die Klassenräume kommen. Grundschulöffnung Alle Kinder im Grundschulalter sollen in Nordrhein-Westfalen ab dem 15. Juni wieder täglich zur Schule gehen. Das kündigte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Freitag (05.06.) in Düsseldorf an. Bis zu den Sommerferien sollen die rund 600.000 Grundschüler an allen Wochentagen die Schule besuchen und damit in den Regelbetrieb zurückkehren. "Wenn es um die Bildung unserer Kinder geht, zählt jeder Tag", sagte Gebauer. Für die Grundschulen stünden rund 80 Prozent der Lehrer für den Präsenzunterricht parat. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) kritisierte die Pläne scharf. Fast zehn Wochen lang war der Unterricht in NRW wegen der Corona-Pandemie eingestellt oder deutlich eingeschränkt gewesen. Die derzeitige Entwicklung des Infektionsgeschehens ermögliche den Weg zu einem verantwortungsvollen Regelbetrieb an den Grundschulen, betonte die Schulministerin. Weiterführende Schulen: Erst nach den Sommerferien regulärer Betrieb Für die weiterführenden Schulen bleibt es bis zu den Sommerferien dagegen noch bei einem Mix aus Distanz- und Präsenzunterricht. Sollte es aber Kapazitäten für die Ausweitung des Präsenzunterrichts geben, sollten diese genutzt werden, sagte Gebauer. Da es an den weiterführenden Schulen aber Kurssysteme sowie noch Abschlussprüfungen gebe, könne angesichts der notwendigen Schutzmaßnahmen der Präsenzunterricht dort nicht problemlos wieder im vollen Umfang aufgenommen werden. Ihr Anspruch sei aber, nach den Sommerferien auch dort "zum regulären Schulbetrieb zurückzukehren". Hier findet ihr ein Beispiel, wie eine Schule sich für den "Ansturm" vorbereitet Das NCG in Gladbach ist vorbereitet

  • Unfall: 31-Jährige drehte sich um 180 Grad

    Am Donnerstagabend sind zwei Autos in Hand frontal zusammengestoßen. Eine 20-jährige Bergisch Gladbacherin war mit ihrem Ford gegen 20:30 Uhr auf der Paffrather Straße in Köln-Dellbrück in Richtung Handstraße unterwegs. Gleichzeitig fuhr ein 31-jähriger Bergisch Gladbacher mit seinem Ford auf der Handstraße in Richtung Köln. In der scharfen Linkskurve in Höhe der Einmündung Heinrich-Strünker-Straße bemerkte er den entgegenkommenden Fiesta. Bei einem versuchten Ausweichmanöver brach das Heck von seinem Fiesta aus und die beiden Autos kollidierten. Der Fiesta des 31-Jährigen drehte sich um 180 Grad und kam auf dem Gehweg zum Stillstand. Die Beifahrerin in dem Fiesta des 31-Jährigen und die 20-Jährige erlitten leichte Verletzungen und wollten selbstständig zum Arzt gehen. Beide Ford wurden im Frontbereich erheblich beschädigt und mussten abgeschleppt werden. Der Geasmtschaden wird auf 10.000 Euro geschätzt.

  • Container ziehen ins NCG

    In Bergisch Gladbach geht ein besonderer Teil der Stadtgeschichte zu Ende. Gestern haben die letzten Bewohner die Containerunterkunft in Lückerath verlassen. Damit endet das Kapitel der Unterbringung von Flüchtlingen in schnell errichteten Bauten. Zum Höhepunkt der Flüchtlingskrise im Sommer 2015 hatte die Stadtverwaltung entschieden, die Menschen aus Krisengebieten, die in Bergisch Gladbach Schutz und Obdach suchten, in Zelten, Containerbauten und Turnhallen unterzubringen. Das war ein großer Kraftakt für die Bergisch Gladbacher. Auch Bundespräsident Gauck war 2015 nach Bergisch Gladbach gekommen, um sich anzusehen, was die Menschen in den Kommunen stemmen müssen. In den Containern in Lückerath konnten mehr als 280 Menschen wohnen. Jetzt sind die letzten ausgezogen. 80 der Container werden künftig vom Nicolaus-Cusanus-Gymnasium als Containerschule genutzt.

  • Ballon wirbt für das Bergische Land

    Ballontaufe und Jungfernfahrt vor der Kulisse von Schloss Homburg: Das Bergische Land ist bei Ballonfahrern aufgrund seiner Topografie besonders beliebt. Bunte Heißluftballone lassen sich regelmäßig am sommerlichen Abendhimmel ausmachen und sind ein beliebtes Fotomotiv. Was liegt da näher, als einen Ballon zu nutzen, um für einen naturnahen Tourismus zu werben und auf die Besonderheiten der Kulturlandschaft im Bergischen Land hinzuweisen. So entstand die Kooperation von „Das Bergische“ und Naturpark Bergisches Land mit dem Ballon-Sport-Club Reichshof e. V. Das gemeinsame Projekt des frisch gegründeten Ballonteams Bergisches Land wurde zügig umgesetzt. Nachdem die Ballonhülle auf einer Seite mit dem Logo „Das Bergische“ und auf der anderen Seite mit „Naturpark Bergisches Land – barrierefrei“ bestickt war, fand am vergangen Donnerstag bei sensationellem Wetter die Ballontaufe auf dem historischen Gelände von Schloss Homburg statt, wo der Ballon auch zu seiner ersten Fahrt startete. „Eine Ballonfahrt vermittelt einen wunderbaren Eindruck von der vielfältigen und kleinteiligen Kulturlandschaft des Bergischen Landes. Ein Blick von oben auf unsere abwechslungsreiche Region ist deshalb besonders reizvoll. Ich freue mich sehr darüber, dass nun einer der zahlreichen Ballone, die man am bergischen Himmel sieht, für den naturnahen Tourismus bei uns wirbt“, freut sich Dr. Erik Werdel, der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung von „Das Bergische“/Naturarena. Voraussichtlich im September wird der Ballon über einen Korb verfügen, der es auch Menschen mit Bewegungseinschränkungen (wie z.B. Rollstuhlfahrenden) erlaubt, an einer Ballonfahrt teilzunehmen. „Die Idee, im Rahmen unseres Projektes Alle inklusive – barrierefrei und seniorengerecht einen solchen Korb anfertigen zu lassen, finde ich großartig. Es zeigt deutlich, dass im Bergischen alle Gäste willkommen sind“, so Dr. Erik Werdel, der auch Vorsitzender der Projektgesellschaft „Das Bergische“ ist, die das Projekt für barrierefreien Tourismus umsetzt. Landrat Jochen Hagt, Verbandsvorsteher des Naturparks Bergisches Land, freut sich über das neue Vorzeigeprojekt: „Aus dem Ballon lässt sich die besondere Schönheit des Bergischen Landes am besten erleben. Dass dieses Erlebnis künftig auch Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglicht wird, ist schon besonders. Es passt zur Arbeit des Naturparks, der das Thema Barrierefreiheit künftig stärker im Blick hat, wenn er den Menschen die Schönheit ihrer Heimat näherbringt.“ Tobias Kelter und Jens Eichner, die Geschäftsführer der beteiligten Organisationen, nahmen gemeinsam die Ballontaufe vor. Sie waren bei der Jungfernfahrt, die den Ballon von Nümbrecht entlang des Nutscheid-Höhenrückens über die Sieg bis nach Hennef führte, begeistert von den atemberaubenden Aussichten und freuen sich auf die weitere Zusammenarbeit zur Entwicklung des Bergischen Landes.

  • Unterschriftenaktion führt zum Erfolg

    Die Lindlarer Ortstafel an der L 299 (Kölner Straße) in Richtung Schloss Heiligenhoven ist versetzt worden. Damit wurde der Forderung der Gemeinde und der Anwohner entsprochen, ein Tempolimit von 50 km/h auf längerer Strecke einzurichten. Die Kölner Straße führt am Neubaugebiet Lindlar-West auf der einen und dem Schul-, Sport- und Freizeitgelände auf der anderen Seite vorbei. Dort existieren bereits mehrere Verkehrsinseln als Überquerungshilfen für Fußgänger. Seit einigen Jahren ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt. Trotzdem fürchteten viele Bürger um die Sicherheit ihrer Kinder auf deren Weg zum Sportgelände und zur Schule. Die Lindlarerin Stefanie Gantenberg hatte deshalb Ende vergangenen Jahres eine Unterschriftenaktion initiiert, verbunden mit einer Petition an den Oberbergischen Kreis. Darin wurde gefordert, die Tafel bis hinter die Einmündung der Straße „Reuschsiefen“ zu versetzen, damit zukünftig bereits dort "Tempo 50" gilt. Nach vorläufiger Zustimmung der Bezirksregierung Köln steht das Ortsschild jetzt am beantragten Standort. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung. Die endgültige Entscheidung der Bezirksregierung steht noch aus, wird aber in Kürze erwartet. Gantenberg ist "sehr erleichtert und froh, dass sich unsere Arbeit gelohnt hat und unser gefordertes Tempolimit schon jetzt gilt. Ich danke insbesondere Landrat Jochen Hagt, Ordnungsdezernentin Birgit Hähn, Bürgermeister Dr. Georg Ludwig und dem Ratherrn Armin Brückmann für die gute Zusammenarbeit und die Unterstützung.“

  • TÜV Rheinland: Die Regeln beim Konvoifahren

    Rhein-Berg - Gemeinsame Ausfahrten in der Gruppe sind für viele Motorradfahrer vor allem an schönen Tagen ein besonderes Erlebnis. Bei solchen Kolonnenfahrten gilt es jedoch Regeln zu beachten, um Fehler zu vermeiden und Gruppenmitglieder sowie andere Verkehrsteilnehmer zu schützen. "Grundsätzlich sollte jeder Motorradfahrer mit seiner Maschine mindestens einmal an einem Fahrsicherheitstraining teilgenommen haben", sagt Thorsten Rechtien, Kraftfahrtexperte bei TÜV Rheinland. Obwohl es kein spezielles Training zum Kolonnenfahren gibt, steigert die individuelle Sicherheitsschulung die Verbindung von Mensch und Motorrad, was sich auch beim Fahren in der Gruppe auszahlt. Schließlich sind hier Disziplin und die damit verbundene Kontrolle über sich und das Motorrad von großer Bedeutung. Kolonnenführer trägt größte Verantwortung Generell sollten die erfahrensten Piloten in der Gruppe die Kolonnenspitze und das -ende besetzen. Der Kolonnenführer trägt die Verantwortung für Strecke und Tempo und sollte auf Landstraßen nicht schneller als 80 km/h fahren, damit die Gruppe zusammenbleibt. Aus dem gleichen Grund sind Fahranfänger und diejenigen mit der geringsten Fahrpraxis oder dem leistungsschwächsten Motorrad direkt hinter dem Frontmann im Konvoi einzureihen. "Die festgelegte Reihenfolge ist stets einzuhalten, das Überholen untereinander ist tabu. Auf geraden Strecken und Autobahnen versetzt fahren, Blickkontakt nach vorne und hinten halten und auf den Sicherheitsabstand achten", betont Rechtien. Schon vor dem Start sind Streckenverlauf, Pausen, Tankintervalle und Handzeichen zu vereinbaren sowie Handynummern für Notfälle auszutauschen. Plötzliche Tempowechsel vermeiden Während der Fahrt sollten die Biker plötzliche Tempoverschärfungen und abruptes Abbremsen vermeiden. "Überraschende Fahrmanöver können für die Gruppenmitglieder gefährlich sein", begründet Rechtien. Besonders vor Ortschaften und Kreuzungen gilt es, das Tempo frühzeitig zu reduzieren und Richtungswechsel rechtzeitig durchs Blinken anzuzeigen. Zudem sollten sich Motorradfahrer beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer keinesfalls auf den Vordermann verlassen - jeder im Konvoi muss sich selbst überzeugen, ob die Strecke wirklich frei ist.

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