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Was ist an Pfingsten erlaubt?

Das Wetter spielt mit und pünktlich zum langen Pfingstwochenende gibt es die nächsten Corona-Lockerungen. Wir erklären euch, was ihr jetzt wieder unternehmen könnt.



Picknick erlaubt - Grillen verboten

In den Parks dürfte es über Pfingsten voll werden. Ab Samstag (30.5.) dürfen wir uns im öffentlichen Raum wieder mit insgesamt zehn Menschen aus unterschiedlichen Haushalten treffen - und auch gemeinsam picknicken. Grillen hingegen bleibt weiter verboten. Die Kontrollen der vergangenen Wochen hätten gezeigt, dass die Corona-Auflagen beim Grillen eher mißachtet würden als bei einem Picknick, heißt es dazu aus dem NRW-Gesundheitsministerium. So würden es beim Grillen schnell mal mehr Personen werden als es sein dürften und auch die gängigen Abstands- und Hygieneregeln würden weniger eingehalten.

Sport mit Körperkontakt ist ab Samstag (30.5.) aber im Freien wieder gestattet. Solange sich nicht mehr als 10 Menschen zusammentun, ist also zum Beispiel eine Runde Fußball auf dem Bolzplatz oder im Park wieder drin.

Trotz aller Lockerungen appellieren die Politiker weiter an die Vernunft der Menschen: Nicht übermütig werden und weiterhin alle Abstands- und Hygieneregeln einhalten, um die aktuelle Lage mit verhältnismäßig wenigen Neuinfektionen nicht zu gefährden


Was an Pfingsten noch wieder öffnet

Viele Kultureinrichtungen melden sich an Pfingsten nach der Corona-Zwangspause zurück. Hier gelten überall besondere Regeln, um die Sicherheit der Gäste und des Personals zu gewährleisten. Einzelheiten findet ihr auf den jeweiligen Websites.

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